Wo gearbeitet wird, passieren Fehler. So im Jahr 2020 auf der Chemnitzer Messe. Beim Training von Sprengstoffspürhunden der sächsischen Polizei sei dort ein Sprengstoff hinter ein Regal gefallen und harrte in dieser Lage unentdeckt über ein Jahr lang aus.
3 Antworten
Zu dem von der Bundeswehr abgegebenen Sprengstoffbeständen:
1. Ist das rechtens, daß der zur Entsorgung abgegebene Sprengstoff weiterverkauft werden darf?
2. Ist das auch in anderen Ländern üblich Praxis?
Vielen Dank für die Fragen!
Die (Kauf-)Verträge sind mir nicht bekannt. Sollte ein Weiterverkauf (Fachbegriff nach Sprengstoffgesetz: „Verkehr“, siehe § 3 Begriffsbestimmungen verboten sein, kann ich mir nicht vorstellen, dass er trotzdem erfolgt ist, da man dann befürchten müsste, die sprengstoffrechtliche Erlaubnis zu verlieren.
Wäre der Verkauf verboten, bliebe nur die Entsorgung, z. B. durch den Hersteller.
Die Sprengstoffgesetze anderer Länder sind mir nicht bekannt, da ich nur national tätig bin.
Ich wurde nur aufmerksam, weil laut Ihrer Angabe die Bundeswehr für die Entsorgung zahlte, statt den Sprengstoff weiter zu verkaufen. Zudem dann noch der Sprengstoff umetikettiert worden sein soll.
Aber Danke.