Seit 1996 bin ich im sprengtechnischen Umfeld tätig, verfüge über eine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz und eine Befähigung nach § 20 SprengG. Hiermit besteht die Rechtsgrundlage und Möglichkeit, Sie als externen Dienstleister bei Bedarf zu unterstützen. Sei es beispielsweise im Bereich Abbruch (Sprengen von Gebäuden und Gebäudeteilen), Land-/Forstwirtschaft (Anlegen von Biotopen, Beseitigung von Sturmholz, etc.) und Tätigkeiten im wissenschaftlichen Umfeld (Begleitung von Forschungsvorhaben)
In den folgenden sprengtechnischen Themen unterstütze ich gerne (klick to aufklapp):
Verwenden von Explosivstoffen sowie steinbrechender Kartuschen der Kategorie P2 zum Aufbrechen und Zerkleinern beispielsweise von
Hierzu gehört beispielsweise das sprengtechnische Anlegen von Biotopen.
Sollen Sprengarbeiten in der Nähe von Starkstrom-Freileitungen oder Leitungen elektrischer Bahnen durchgeführt werden, müssen Sicherheitsabstände eingehalten werden. Dies gilt auch für die Durchführung von Sprengungen in der Nähe von Sendern. Ist die Einhaltung von Sicherheitsabständen nicht möglich oder kann die elektrische Anlage nicht abgeschaltet werden, können nichtelektrische Zündverfahren zum Einsatz kommen.
Verwenden, Bearbeiten und Verarbeiten von
zur Erzielung von Spezialeffekten für szenische Darstellungen in Veranstaltungs- und Produktionsstätten.
Dazu zählt auch die realistisch Darstellung von Explosionen, Feuer, Rauch und Knall zum Beispiel anlässlich von Feuerwehr- und Katastrophenschutzübungen:
Gerade bei größeren Sprengungen unterstütze ich Sie gerne bei der Bewachung anlässlich der Vorbereitung. Dies ist immer dann erforderlich, wenn bereits Sprengstoff in das Abbruchobjekt eingebracht wurde.
Von Anfragen zum Sprengen von Kühen bitte ich Abstand zu nehmen.