Ein Leser stellte die Frage, wie es sich verhält, wenn man als jemand, der mit Sprengstoff beruflich umgeht, durch die Flughafen-Sicherheitskontrolle gelangt.
Kurze Antwort: In Deutschland gibt es keine besonderen gesetzlichen Regelungen oder Vorschriften. Passagiere *), die beruflich mit Explosivstoffen umgehen, werden wie alle anderen Reisenden einer Sicherheitskontrolle unterzogen. Die Bundespolizei hat dazu Empfehlungen veröffentlicht.
Die Sicherheitskontrollen auf verbotene Gegenstände sind jedoch je nach Flughafen und Land unterschiedlich. Einzelne Gegenstände im Handgepäck (z. B. Babynahrung) können auf Sprengstoffspuren untersucht werden. An Schweizer Flughäfen, wie z. B. Zürich, werden bei der Sicherheitskontrolle zusätzlich stichprobenartig Sprengstoffkontrollen durchgeführt. „Der Algorithmus ist bewusst so ausgelegt, dass keine Systematik dahinter zu erkennen ist, sonst bringt das Ganze nichts“, so Fritz Marti, Chef der Flughafenpolizei der Kontrollabteilung der Kantonspolizei Zürich. Stichprobenartige Sprengstoffkontrollen werden auch bei Reisenden von deutschen Flughäfen in die USA durchgeführt.
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Für die Flughafensicherheit, die der Bundespolizei untersteht, erfolgt die Kontrolle auf unzulässige Gegenstände, wie z. B. eine Unkonventionelle Spreng- oder Brandvorrichtung (USBV, auch Sprengfalle), durch eine Gepäckprüfanlage (GPA) – oft auch Gepäckscanner genannt. Diese arbeiten berührungslos und zerstörungsfrei mit Röntgentechnik. Durch Variation der Wellenlänge und Intensität der Röntgenstrahlung kann die Beschaffenheit von Gepäckstücken hinsichtlich ihrer Dichte und Zusammensetzung (organisch, metallisch oder Materialgemische) erkannt und auf dem Bildschirm farblich unterschieden werden. Ein Computer kann die gewonnenen Daten zusätzlich mit bekannten „Signaturen“ von Gefahrstoffen verknüpfen. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass USBV aus mehreren Komponenten, nämlich Sprengstoff und elektrischen Zündern, bestehen, da der Täter zur Auslösung nicht physisch anwesend sein muss. Bei der Ausbildung der Luftsicherheitskräfte liegt der Schwerpunkt daher auf der Suche nach Sprengstoffen, elektrischen Zündern, Verkabelungen sowie Auslösevorrichtungen.
An einigen Flughäfen kommen weiterhin Körperscanner (auch Nacktscanner oder Bodyscanner genannt), zum Einsatz. Die Funktionsweise basiert auf Tetra-Hertz-Wellen. Sie ermöglichen die Detektion von körpernah getragenen Gegenständen, d.h. sie erkennen ungewöhnliche Gegenstände, wie z.B. am Körper getragene Schusswaffen oder Sprengstoff unter der Kleidung des Reisenden.
Bei Auffälligkeiten kann das Sicherheitspersonal einen Wischtest durchführen, der korrekt ETD-Test (Explosive Trace Detection) heißt. Ein solcher Sprengstofftest funktioniert nach folgendem Prinzip: Wer mit explosiven Substanzen umgeht, kann Sprengstoffspuren an Kleidung und Gegenständen hinterlassen. Um Sprengstoff aufzuspüren, wischt das Sicherheitspersonal bei der Sicherheitskontrolle mit einem papierähnlichen Teststreifen über die Kleidung oder das verdächtige Gepäckstück des Passagiers.
Der Streifen wird anschließend in einem Analysegerät untersucht. Dies kann z. B. ein Ionenmobilitäts-Spektrometer sein. Moderne Geräte liefern bereits nach ca. 10 Sekunden den Nachweis auch kleinster Mengen von Sprengstoffen oder Drogen. Dabei können Sprengstoffmengen bis in den Nanogrammbereich nachgewiesen werden. Bildlich gesprochen bedeutet dies: Würde man ein drei Gramm schweres Stück Würfelzucker in den Bodensee werfen und der Zucker würde sich in den rund fünf Milliarden Litern Bodenseewasser (das entspricht einem Würfel mit einer Kantenlänge von rund 3,8 Kilometern) vollständig und homogen auflösen, so befände sich in jedem Liter Bodenseewasser die Menge von nur drei Nanogramm Zucker. Eine solche Stoffmenge kann von einem modernen Sprengstoffdetektor noch nachgewiesen werden.
Dies gilt folglich auch für geringste Mengen an Sprengstoff, die an der Arbeitskleidung haften. Auch nach mehrmaligem Waschen können Sprengstoffspuren nicht vollständig entfernt werden.
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Hierüber gibt es keine veröffentlichen Informationen, außer dass in der Regel vom Sicherheitspersonal die Bundespolizei hinzugezogen wird und diese den Reisenden befragt. Nach plausibel klingenden Antworten kann er entweder weiter seine Wege gehen oder positiv getestete Gepäckstücke werden kontrolliert gesprengt. Anekdote am Rande: Bei einem Kollegen, der mich letztens bei einer Sprengung begleitete, schlug bei der Sicherheitskontrolle ein Sprengstofftest an. Der Kollege, der keine sprengstoffrechtliche Erlaubnis oder Befähigung besitzt, konnte sich aber argumentativ „befreien“ und so sein Flugzeug noch rechtzeitig erreichen. Man sollte sich aber nicht darauf verlassen, dass das immer klappt. Denn Entscheidungen im Leben werden oft auch auf der Beziehungs-/Sympathieebene getroffen. Daher die dringende Empfehlung für alle, die beruflich mit Sprengstoff zu tun haben:
Bei Reisen außerhalb der regulären Arbeitszeiten besteht zudem das Problem, dass die Bundespolizei am Flughafen die Erlaubnisbehörde als Aussteller der sprengstoffrechtlichen Dokumente im Falle einer positiv verlaufenen Sprengstoffkontrolle in der Regel nicht erreichen kann. Eine Erfassung aller Inhaber eines sprengstoffrechtlichen Befähigungsscheins nach § 20 SprengG oder einer Erlaubnis nach § 7 SprengG in einer zentralen Datenbank, die im Trefferfall abgefragt werden könnte, erfolgt nach meiner Kenntnis nicht.
Aus diesem Grund wird empfohlen, beim Umgang mit Explosivstoffen immer Einmalhandschuhe zu tragen. Dadurch wird vermieden, dass Sprengstoffspuren auf sich und andere übertragen werden. Aber gerade zum Beispiel bei der Vorbereitung einer größeren Sprengung kann man eine Kontamination nicht immer vermeiden. Und für alle Fälle habe ich mir angewöhnt, bei Flugreisen meine sprengstoffrechtlichen Unterlagen im Original mitzuführen und bei der Kontrolle griffbereit zu haben. Eine Verpflichtung, sich am Flughafen bei der Sicherheitskontrolle als „Sprengmeister“ zu „outen“, besteht allerdings nicht.
Wie die Frankfurter Neue Presse berichtet, fällt der Sprengstofftest am Frankfurter Flughafen nicht selten positiv aus, da die Verwechslungsgefahr beim Sprengstoffwischtest hoch ist. So ähnelt die chemische „Signatur“ von Semtex der von Schokolade oder Shampoo. Die gleiche Verwechslungsgefahr besteht bei Handcremes auf Glycerinbasis.
Empfehlung: Empfehlung: Diese Stoffe nicht im Gepäck mitführen. Und bei der Sicherheitskontrolle bitte keine Sprengstoffwitze gegenüber dem Sicherheitspersonal machen. „Auch wenn Humor im Leben wichtig ist, an dieser Stelle verstehen unsere Mitarbeiter keinen Spaß“, sagt Josef Bichlmeier, Sprecher der Münchner Flughafenpolizei. „Eine solche Drohung müssen wir zum Schutze aller ernst nehmen.“ Eine Sprengstoff-Scherz sorgte unlängst am Stuttgarter Flughafen für Angst vor Terror. Infolge durfte der Witzbold nicht weiterreisen und gegen ihn wurde zudem ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten eingeleitet.
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