Seit 1996 bin ich im sprengtechnischen Umfeld tätig, verfüge über eine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz und eine Befähigung nach § 20 SprengG. Hiermit besteht die Rechtsgrundlage und Möglichkeit, Sie als externen Dienstleister bei Bedarf zu unterstützen. Sei es beispielsweise im Bereich Abbruch (Sprengen von Gebäuden und Gebäudeteilen), Land-/Forstwirtschaft (Anlegen von Biotopen, Beseitigung von Sturmholz, etc.) und Tätigkeiten im wissenschaftlichen Umfeld (Begleitung von Forschungsvorhaben)
In den folgenden sprengtechnischen Themen unterstütze ich gerne (klick to aufklapp):
Sie haben ein größeres Projekt zu betreuen und benötigen Unterstützung z. B. bei der Betreuung von Medienvertretern oder beim Verfassen von Pressemitteilungen? Als Lehrbeauftragter für Sprengtechnik und ehemaliger Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit (Pressesprecher) einer Bundesbehörde stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Mit kleinen Mengen Sprengstoff kann Fleisch nach der Methode des amerikanischen Lebensmittelforschers Morse Solomon veredelt werden. Laden Sie mich ein, bei Ihrem Firmenevent, Ihrer Filmproduktion etc. live Fleisch zu veredeln.
Benötigen Sie außergewöhnliches Videomaterial von Explosionen für Marketingzwecke? Mit einer Hochgeschwindigkeitskamera lassen sich Explosionen verlangsamen und zur Bereicherung Ihrer Inhalte einsetzen, z. B. als Rückwärtsfilm, der die Entstehung Ihres Produkts aus einer Explosionswolke zeigt.
Verwenden von Explosivstoffen sowie steinbrechender Kartuschen der Kategorie P2 zum Aufbrechen und Zerkleinern beispielsweise von
Hierzu gehört beispielsweise das sprengtechnische Anlegen von Biotopen.
Sollen Sprengarbeiten in der Nähe von Starkstrom-Freileitungen oder Leitungen elektrischer Bahnen durchgeführt werden, müssen Sicherheitsabstände eingehalten werden. Dies gilt auch für die Durchführung von Sprengungen in der Nähe von Sendern. Ist die Einhaltung von Sicherheitsabständen nicht möglich oder kann die elektrische Anlage nicht abgeschaltet werden, können nichtelektrische Zündverfahren zum Einsatz kommen.
Verwenden, Bearbeiten und Verarbeiten von
zur Erzielung von Spezialeffekten für szenische Darstellungen in Veranstaltungs- und Produktionsstätten.
Dazu zählt auch die realistisch Darstellung von Explosionen, Feuer, Rauch und Knall zum Beispiel anlässlich von Feuerwehr- und Katastrophenschutzübungen:
Gerade bei größeren Sprengungen unterstütze ich Sie gerne bei der Bewachung anlässlich der Vorbereitung. Dies ist immer dann erforderlich, wenn bereits Sprengstoff in das Abbruchobjekt eingebracht wurde.
Bitte kontaktieren Sie mich, wenn Sie z. B. für Ihr Projekt im Umfeld von Spezialeffekten für Film und Fernsehen auch kleine Mengen an Sprengstoff (z. B. Semtex), Schneidladungen und Sprengzündern benötigen. Vorrätig habe ich auch Squibs.
Die Abgabe erfolgt nur an Behörden und Inhaber einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis gemäß § 7 SprengG. Bitte senden Sie mir zusammen mit einer Kopie Ihrer Erlaubnis Ihre Anfrage per E-Mail zu. Die Erlaubnis muss im Original bei der Übergabe vorgelegt werden.
Von Anfragen zum Sprengen von Kühen bitte ich Abstand zu nehmen.
Nach Erbringung der Dienstleistung bzw. Lieferung erhalten Sie selbstverständlich eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.